Jetzt arbeitet sich unsere Standesvertretung ABDA seit dem Sommer des letzten Jahres in einem Dauerstreit an der Politik ab. Hat doch der Gesundheitsminister der FDP, Daniel Bahr, den Apotheken zugesagt ab Januar 2013 eine Notdienstpauschale als Strukturkomponente auszuschütten. Hierfür sollen 120 Millionen Euro bereitgestellt werden, bei deutschlandweit ca. 500.000 Notdiesnt ein relativ überschaubarer Betrag. Mit dieser Strukturkomponente sollen insbesondere die Apotheken in den dünner besiedelten Landkreisen, die des nächtens wenig Umsatz machen (wie wir meist auch nicht) gestärkt werden. Witzigerweise ist die Initiative, die vom vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Johannes Singhammer maßgeblich unterstützt wurde, jetzt ausgerechnet im CSU-geführten Innenministerium abrupt eingebremst worden. Nach einem Artikel, der gestern in der FAZ erschien, haben die dortigen Ministerialen jetzt erhebliche Bedenken angemeldet und grundsätzlich infrage gestellt, ob die Pauschale aus verfassungsrechtlichen Bedenken überhaupt in ein Gesetz gegossen werden kann.
In einer Begründung, die mich im ersten Impuls dazugetrieben hat, meinen Kopf auf die Schreibtischplatte zu schlagen, führen die tiefschürfend denkenden Beamten doch an, dass: „Entsprechende Forderungen anderer Anbieter der Daseinsvorsorge wie der Ärzteschaft oder gar von Tankstellenbetreibern (die durch einen flächendeckenden Notdienst im ländlichen Raum die Einsatzfähigkeit der Rettungsfahrzeuge sicherstellen) könnten folgen.“
Bringt mich dieses Gedankengut im ersten Moment doch zum lachen, ist es doch bei weiterem Nachdenken durchaus schlüssig. Kaum noch in Erinnerung ist doch die legendäre Fahrt von Bertha Benz, die im August 1888 im Benz`schen Patentmotorwagen Nummer 3, die Strecke mit einer Länge von ca. 190 km von Mannheim nach Pforzheim und zurück hinter sich gebracht hat. In Wiesloch musste sie dann das für den Vortrieb dringend benötigte Leichtbenzin Ligroin in einer Apotheke kaufen. So gilt zwar die Stadt-Apotheke Wiesloch seitdem als die älteste Tankstelle Deutschlands, ein Geschäftsmodell für Apotheken ist aber dennoch nicht daraus geworden.
So mag jetzt der Gesetzgeber der Ansicht sein, dass es zur Pflicht eines Apothekers gehört, einen Notdienst durchzuführen so hat er aber dennoch dafür Sorge für eine angemessene Vergütung zu sorgen, sonst ist vielleicht irgendwann auch die Präsenzapotheke kein Geschäftsmodell mehr.
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