Leipzig – Nach einem in der letzten Woche ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgericht dürfen Arzneimittel auch in Zukunft nicht über ein Automatensystem mit Videokonferenz abgegeben werden. Die Leipziger Richter erklärten die Abgabe über das System Visavia des Kelheimer Unternehmens Rowa als grundsätzlich unzulässig.
OTC-Arzneimittel dürfen während der Ladenöffnungszeiten über Schalter abgegeben werden. Grundsätzlich unzulässig ist auch die Beratung über ein externes Servicecenter. Rowa will jetzt prüfen, inwieweit die geforderten Dokumentations- und Prüfpflichten auch in einem externen Servicecenter erbracht werden können.
Das Urteil dürfte den Vertrieb für das System Visavia in Deutschland erheblich erschweren. Für den Verbraucher dürfte dieses Urteil jedoch eher positiv sein, ist es doch ein klares Bekenntnis zu Ihrer Apotheke vor Ort, mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
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