Es wird ernst für Deutschlands Apotheker: Unbestätigten Gerüchten zufolge entscheidet der Europäische Gerichtshof am 19. Mai 2009 über die Zukunft der Deutschen Apotheke. In diesemVorlageverfahren wird dann entschieden ob in Deutschland das so genannte Fremdbesitzverbot aufgehoben wird oder nicht. Bisher war das deutsche Apothekenrecht dergestalt geregelt, dass nur Apotheker maximal 4 Apotheken betreiben dürfen. Bei einer eventuellen Neuregelung würden dann auch Kapitalgesellschaften wie Metro, Rewe, dm oder die deutschen Pharmagroßhandlungen Apotheken betreiben dürfen. Ob sich dieses dann positiv auf den Gesundheitsschutz auswirkt bleibt abzuwarten.
Aber egal wie die Entscheidung ausfällt: Wir sind für Sie da – das ganze Jahr !
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