Weg mit dem Bürokratiemonster!

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayern

Beim Studium der Zeitungen der letzten Woche stieß ich auf einen Bericht im Bremer Weser Kurier. Was jetzt auf den ersten Blick anmutet als ob zukünftig auf die Abgabe der Einkommenssteuererklärung oder die Zahlung der GEZ-Gebühren verzichtet wird, ist in Wirklichkeit viel profaner. Hier geht es um die Abschaffung der Praxisgebühr, so steht es derzeit in vielen Bremer Arztpraxen unter dem Motto „Weg mit dem Bürokratiemonster“.

Nach dem Duden ist ein Monster „ein furchterregendes, hässliches Fabelwesen, ein Ungeheuer von fantastischer, meist riesenhafter Gestalt“. Zum Angriff auf das Fabelwesen, das in diesem Fall eher eine ganz reale  Bedrohung zu seien scheint,  hat diesmal die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geblasen. Erscheint das Anliegen der KV, die finanzielle Entlastung der Patienten, doch ehrenwert, wird es nach einem Blick auf die Webseite der KV Bayern, die für die Kampagne verantwortlich ist, doch relativiert. Hier stehen doch andere Aspekte offensichtlich an höherer  Stelle.

Das der Praxisgebühr ein steuerndes Element fehlt, hat auch die Redakteurin des betreffenden Artikels im Weser Kurier richtig erkannt, das mit einer Abschaffung sozial Schwache entlastet werden, ist schlichtweg  nicht zutreffend. Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat eine einkommensabhängige, persönliche Belastungsgrenze. Bis diese erreicht ist, müssen Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, etc. geleistet werden. Entfällt ein Element , muss von den anderen mehr gezahlt werden, eine Entlastung findet also nicht statt.

Entlastet werden also ausschließlich die Ärzte, für die das Inkasso der Praxisgebühren für die Krankenkasse entfällt. Das jedoch andere Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Sanitätshäuser und zuletzt Apotheken diese genauso leisten, haben die Ärzte dabei  leider aus den Augen verloren. Der Trend das Verwaltungsaufgaben, wie das Eintreiben von Zuzahlungen oder das Prüfen von Rabattverträgen als unentgeltliche Zusatzleistung von Leistungserbringern angesehen werden, dürfte kaum umkehrbar sein. Auf die Spitze getrieben, findet man dies bei den Apotheken, die nicht nur die Patientenzuzahlung erheben, sondern auch noch den so genannten Herstellerrabatt für die Kostenträger eintreiben. Hierbei handelt es sich um einen Rabatt, den jeder Arzneimittelhersteller an die Kostenträger zu leisten hat. Dieser wird automatisch von der Forderung der Apotheken  für zur Abrechnung eingereichte Rezepte abgesetzt.

Eine wünschenswerte steuernde Wirkung wird die Praxisgebühr erst dann bekommen, wenn sie bei jedem Arztbesuch, gleich der Zuzahlung zu anderen Leistungsbausteinen der Krankenkassen, bei jeder Inanspruchnahme geleistet werden muss.

Derzeit gleicht das System eher einer Flatrate: einmal im Quartal geleistet, habe ich am meisten davon, wenn ich besonders oft zum Arzt gehe!

 

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